Vertrauenswürdig, persönlich, schnell und klar kommuniziert – das ist unser Markenzeichen.
Erstklassige Beratung erfordert Spezialisten – deswegen konzentrieren wir uns auf ausgewählte Rechtsgebiete: Arbeitsrecht und Teile des Zivilrechts. Kerngebiet unserer Leistungen ist dabei das Arbeitsrecht. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrung.
Aufgrund spezieller Fortbildungen sind alle Rechtsanwälte der Kanzlei berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Wir bieten ein hohes Maß an Kompetenz sowohl im Bereich der Individualvertretung von Arbeitnehmern, Fach- und Führungskräften sowie bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen.