Anwältin Ihres Vertrauens.
Wir beraten und vertreten Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen - zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall - regelt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann.