Es gibt kaum eine Rechtsmaterie, in der sich ein Anspruchsteller so hilfos und alleingelassen den großen Haftpflichtversicherungen und Krankenversicherungen gegenüber stehen sieht, wie im Bereich des Arzthaftungsrechts und des Kassenversicherungsrechts, weshalb ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Medizinrechts gewählt habe.